Fryderyk Wilhelm I (król Prus ; 1688-1740).
Patent, Dass derjenige, welcher einen Ambts-Colonisten, Bauern oder Knecht Anzeiget und überführet, daß er entlauffen wollen, Zwey hundert Reichs-Thaler, Derjenige aber, der einen Verführer der Colonisten Entdecket und solches wahr machet Vierhundert Reichs- Thaler, Nicht minder derjenige, Welcher einen bereits auff der Flucht begriffenen Colonisten oder Bauern Zurück bringet, Zwey hundert Reichs-Thaler, Vor einen Knecht aber Hundert Floren zum Recompens bekommen, Auch die auff der Flucht Ergriffene, oder wenn sie auch nur überführet, daß sie solches vorgehabt, so wohl als die Verführer, Ohne alle Gnade gehangen werden sollen : Sub Dato Berlin, den 15 August. 1726 /
Fr. Wilhelm.
- Königsberg : Gedruckt in der Königl. Preußischen Hoff-Buchdruckerey, [po 15 VIII 1726].
- [2] karty ; 2°.
Na końcu tekstu: Fr.. Wilhelm; poniżej: znak graficzny pieczęci z napisem L. S. (loco sigilli), u dołu karty: F. W. v. Grumbkow. E. B. v. Creutz.C. v. Katsch. F. v. Görne. J. H. v. Fuchs.
BVB online BNPol online K10Plus online, 1684091004