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Fryderyk Wilhelm, . (71715). [Inc:] Nachdem Seine Königliche Majestät in Preußen, [et]c. Unser allergnädigster König und Herr/ de dato Berlin/ den 24. Januarii, a.c. allergnädigst verordnet/ daß der Jüdische Brandtwein/ welcher aus auswärtigen Ländern gebracht wird/ noch zur Zeit bey dem jetzigen theuren Korn-Kreiß/ und biß zu einer geseegneten Erndte in das hiesige Königreich gegen den gewöhnlichen Impost eingeführet erden soll; Als wird von wegen Seinen Königlichen Majestät/ Unsers allergnädigsten Königes und Herrn/ solches hiemit Jedermänniglich publique und wissend gemachet/ sich darnach zu achten. Signatum Königsberg/ den 7. Februarii, Anno 1715. Königsberg: [wydawca nieznany].
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Fryderyk Wilhelm, . 71715. [Inc:] Nachdem Seine Königliche Majestät in Preußen, [et]c. Unser allergnädigster König und Herr/ de dato Berlin/ den 24. Januarii, a.c. allergnädigst verordnet/ daß der Jüdische Brandtwein/ welcher aus auswärtigen Ländern gebracht wird/ noch zur Zeit bey dem jetzigen theuren Korn-Kreiß/ und biß zu einer geseegneten Erndte in das hiesige Königreich gegen den gewöhnlichen Impost eingeführet erden soll; Als wird von wegen Seinen Königlichen Majestät/ Unsers allergnädigsten Königes und Herrn/ solches hiemit Jedermänniglich publique und wissend gemachet/ sich darnach zu achten. Signatum Königsberg/ den 7. Februarii, Anno 1715. Königsberg: [wydawca nieznany].
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Fryderyk Wilhelm, . (71715). [Inc:] Nachdem Seine Königliche Majestät in Preußen, [et]c. Unser allergnädigster König und Herr/ de dato Berlin/ den 24. Januarii, a.c. allergnädigst verordnet/ daß der Jüdische Brandtwein/ welcher aus auswärtigen Ländern gebracht wird/ noch zur Zeit bey dem jetzigen theuren Korn-Kreiß/ und biß zu einer geseegneten Erndte in das hiesige Königreich gegen den gewöhnlichen Impost eingeführet erden soll; Als wird von wegen Seinen Königlichen Majestät/ Unsers allergnädigsten Königes und Herrn/ solches hiemit Jedermänniglich publique und wissend gemachet/ sich darnach zu achten. Signatum Königsberg/ den 7. Februarii, Anno 1715. Königsberg: [wydawca nieznany].
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Fryderyk Wilhelm, . [Inc:] Nachdem Seine Königliche Majestät in Preußen, [et]c. Unser allergnädigster König und Herr/ de dato Berlin/ den 24. Januarii, a.c. allergnädigst verordnet/ daß der Jüdische Brandtwein/ welcher aus auswärtigen Ländern gebracht wird/ noch zur Zeit bey dem jetzigen theuren Korn-Kreiß/ und biß zu einer geseegneten Erndte in das hiesige Königreich gegen den gewöhnlichen Impost eingeführet erden soll; Als wird von wegen Seinen Königlichen Majestät/ Unsers allergnädigsten Königes und Herrn/ solches hiemit Jedermänniglich publique und wissend gemachet/ sich darnach zu achten. Signatum Königsberg/ den 7. Februarii, Anno 1715. Königsberg: [wydawca nieznany]. 71715.