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Fryderyk Wilhelm, . (141713). [Inc.:] Nach dem bey der schon so viel Jahre währenden und leyder noch neulich an verschiedenen Orten abermahls ausgebrochenen Pest-Gefahr / Seine Königliche Majestät in Preussen / unser allergnädiger Herr / Ihre recht Väterliche Vorsorge beständig dahin richten / daß Oero Lande / mittelst Göttlichen unabläßig zu erbittenden Seegens / davon ferner befreyet bleiben mögen / und dann vielfältig wahrgenommen worden / daß alle zu Abkehrung der bösen Seuche gemachte Anstalten fruchtloß seyn / wann was Ansteckendes irgendwo sicheinschleichet / mann nicht bald anfangs / bey sich eräugenden allersten verdächtigen Sterbefällen / so fort auff seiner Hut zu seyn / und dieser von unchristlichen Gemüthern vor dem Richter der Welt nicht zu verantwordenden Ausstreuung des Mörderlichen Saamrns der Verwüstung / ehe selbiger Wurztzeln fasset / mit ungesäumter Ausrottung dessen / kräfftigen Wiederstand zu thun vermag / solches aber nicht geschehen kan / wann die von der Seuche Uberfallene oder ihre Angehörige und Hausgenossen / auch nur bey dem geringsten Argwohn / nicht eiligst gehörigen Orts sich melden / und wann schon vergleichen Anzeigung offters überflüßig seyn solte / jedoch darin nicht ermüden / sintemahlen eine unzeitige und vergebens wiederholte Vorsichtigkeit dem gemeinen Wesen keinen Schaden gebähret / dahingegen eine eintzige so im Fall der noch unbekannten Roth unterlassen wird / den Untergang so vieler Tausenden mit sich auff den Rücken führet; [...]. Signat. Berlin den 14. Octob. 1713. Berlin: [wydawca nieznany].
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Fryderyk Wilhelm, . 141713. [Inc.:] Nach dem bey der schon so viel Jahre währenden und leyder noch neulich an verschiedenen Orten abermahls ausgebrochenen Pest-Gefahr / Seine Königliche Majestät in Preussen / unser allergnädiger Herr / Ihre recht Väterliche Vorsorge beständig dahin richten / daß Oero Lande / mittelst Göttlichen unabläßig zu erbittenden Seegens / davon ferner befreyet bleiben mögen / und dann vielfältig wahrgenommen worden / daß alle zu Abkehrung der bösen Seuche gemachte Anstalten fruchtloß seyn / wann was Ansteckendes irgendwo sicheinschleichet / mann nicht bald anfangs / bey sich eräugenden allersten verdächtigen Sterbefällen / so fort auff seiner Hut zu seyn / und dieser von unchristlichen Gemüthern vor dem Richter der Welt nicht zu verantwordenden Ausstreuung des Mörderlichen Saamrns der Verwüstung / ehe selbiger Wurztzeln fasset / mit ungesäumter Ausrottung dessen / kräfftigen Wiederstand zu thun vermag / solches aber nicht geschehen kan / wann die von der Seuche Uberfallene oder ihre Angehörige und Hausgenossen / auch nur bey dem geringsten Argwohn / nicht eiligst gehörigen Orts sich melden / und wann schon vergleichen Anzeigung offters überflüßig seyn solte / jedoch darin nicht ermüden / sintemahlen eine unzeitige und vergebens wiederholte Vorsichtigkeit dem gemeinen Wesen keinen Schaden gebähret / dahingegen eine eintzige so im Fall der noch unbekannten Roth unterlassen wird / den Untergang so vieler Tausenden mit sich auff den Rücken führet; [...]. Signat. Berlin den 14. Octob. 1713. Berlin: [wydawca nieznany].
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Fryderyk Wilhelm, . (141713). [Inc.:] Nach dem bey der schon so viel Jahre währenden und leyder noch neulich an verschiedenen Orten abermahls ausgebrochenen Pest-Gefahr / Seine Königliche Majestät in Preussen / unser allergnädiger Herr / Ihre recht Väterliche Vorsorge beständig dahin richten / daß Oero Lande / mittelst Göttlichen unabläßig zu erbittenden Seegens / davon ferner befreyet bleiben mögen / und dann vielfältig wahrgenommen worden / daß alle zu Abkehrung der bösen Seuche gemachte Anstalten fruchtloß seyn / wann was Ansteckendes irgendwo sicheinschleichet / mann nicht bald anfangs / bey sich eräugenden allersten verdächtigen Sterbefällen / so fort auff seiner Hut zu seyn / und dieser von unchristlichen Gemüthern vor dem Richter der Welt nicht zu verantwordenden Ausstreuung des Mörderlichen Saamrns der Verwüstung / ehe selbiger Wurztzeln fasset / mit ungesäumter Ausrottung dessen / kräfftigen Wiederstand zu thun vermag / solches aber nicht geschehen kan / wann die von der Seuche Uberfallene oder ihre Angehörige und Hausgenossen / auch nur bey dem geringsten Argwohn / nicht eiligst gehörigen Orts sich melden / und wann schon vergleichen Anzeigung offters überflüßig seyn solte / jedoch darin nicht ermüden / sintemahlen eine unzeitige und vergebens wiederholte Vorsichtigkeit dem gemeinen Wesen keinen Schaden gebähret / dahingegen eine eintzige so im Fall der noch unbekannten Roth unterlassen wird / den Untergang so vieler Tausenden mit sich auff den Rücken führet; [...]. Signat. Berlin den 14. Octob. 1713. Berlin: [wydawca nieznany].
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Fryderyk Wilhelm, . [Inc.:] Nach dem bey der schon so viel Jahre währenden und leyder noch neulich an verschiedenen Orten abermahls ausgebrochenen Pest-Gefahr / Seine Königliche Majestät in Preussen / unser allergnädiger Herr / Ihre recht Väterliche Vorsorge beständig dahin richten / daß Oero Lande / mittelst Göttlichen unabläßig zu erbittenden Seegens / davon ferner befreyet bleiben mögen / und dann vielfältig wahrgenommen worden / daß alle zu Abkehrung der bösen Seuche gemachte Anstalten fruchtloß seyn / wann was Ansteckendes irgendwo sicheinschleichet / mann nicht bald anfangs / bey sich eräugenden allersten verdächtigen Sterbefällen / so fort auff seiner Hut zu seyn / und dieser von unchristlichen Gemüthern vor dem Richter der Welt nicht zu verantwordenden Ausstreuung des Mörderlichen Saamrns der Verwüstung / ehe selbiger Wurztzeln fasset / mit ungesäumter Ausrottung dessen / kräfftigen Wiederstand zu thun vermag / solches aber nicht geschehen kan / wann die von der Seuche Uberfallene oder ihre Angehörige und Hausgenossen / auch nur bey dem geringsten Argwohn / nicht eiligst gehörigen Orts sich melden / und wann schon vergleichen Anzeigung offters überflüßig seyn solte / jedoch darin nicht ermüden / sintemahlen eine unzeitige und vergebens wiederholte Vorsichtigkeit dem gemeinen Wesen keinen Schaden gebähret / dahingegen eine eintzige so im Fall der noch unbekannten Roth unterlassen wird / den Untergang so vieler Tausenden mit sich auff den Rücken führet; [...]. Signat. Berlin den 14. Octob. 1713. Berlin: [wydawca nieznany]. 141713.