Biblioteka Instytutu Północnego w Olsztynie

[Inc.:] Wir Friedrich / von Gottes Gnaden König in Preussen / Marggraff zu Brandenburg [...] etc. Geben hiemit allen und jeden / insonderheit aber Unsern Untethanen Unsers Königreiches Preussen zu vernehmen: Nachdem Wir nach der Uns unterschiedlich allerunterthänigst gethanen Fürstellung gantz mißfällig und ungnädgig vernommen / welcher Gestalt es mit der Dieberey und Verpartierung allerhand Wildprets in und aus denen Wildnüssen Unsers Königreichs Preussen dahin gediehen / daß es scheinet /ob wolten Unsere vorhin dawieder ergangene nachdrückliche Verordnungen mehr und mehr aus den Augen gesetztet werden / daß Wir dannenhero gantz nöhtig gefunden / und allen denen jenigen / die sich mit so ungezähmter Freyheitauff das Schiessen / Stehlen und Verpartieren allerhand Wildprets befliessen / und die bißher dawieder gebrauchte gelinde und gar zu gnädige Staffe nicht geachtet / fortmehro die straffen / welche solche Verbrecher ohnefehlbar zu gewarten haben sollen / mit nöhtigen Ernst zu schärffen / und mittelst diesem offentlichen Edict einem jeden zur Wissenschaft zu bringen.[...] Potsdam den 1sten Augusti, 1705.

Fryderyk I (król Prus ; 1657-1713).

[Inc.:] Wir Friedrich / von Gottes Gnaden König in Preussen / Marggraff zu Brandenburg [...] etc. Geben hiemit allen und jeden / insonderheit aber Unsern Untethanen Unsers Königreiches Preussen zu vernehmen: Nachdem Wir nach der Uns unterschiedlich allerunterthänigst gethanen Fürstellung gantz mißfällig und ungnädgig vernommen / welcher Gestalt es mit der Dieberey und Verpartierung allerhand Wildprets in und aus denen Wildnüssen Unsers Königreichs Preussen dahin gediehen / daß es scheinet /ob wolten Unsere vorhin dawieder ergangene nachdrückliche Verordnungen mehr und mehr aus den Augen gesetztet werden / daß Wir dannenhero gantz nöhtig gefunden / und allen denen jenigen / die sich mit so ungezähmter Freyheitauff das Schiessen / Stehlen und Verpartieren allerhand Wildprets befliessen / und die bißher dawieder gebrauchte gelinde und gar zu gnädige Staffe nicht geachtet / fortmehro die straffen / welche solche Verbrecher ohnefehlbar zu gewarten haben sollen / mit nöhtigen Ernst zu schärffen / und mittelst diesem offentlichen Edict einem jeden zur Wissenschaft zu bringen.[...] Potsdam den 1sten Augusti, 1705. - Potsdam : [wydawca nieznany], [po 1 VIII 1705]. - [4] stron ; 4°.

Miejsce i rok druku według datowania w tekście.

VD18 online nie notuje
Biblioteka Instytutu Północnego, ul. Partyzantów 87, 10-402 Olsztyn, email: biblioteka(at)ip.olsztyn.pl